Studiengebühren (staatlich)
Bis vor einigen Jahren gab es hierzulande zumindest an staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren, sodass ein Studium praktisch für jedermann erschwinglich war. Da ausschließlich an privaten Akademien und Universitäten Gebühren erhoben wurden, hielten sich die Kosten für ein staatliches Studium in Grenzen, schließlich musste man lediglich die anfallenden Semestergebühren, sowie die monatlichen Lebenshaltungskosten finanzieren.
Mittlerweile hat sich die Situation jedoch grundlegend geändert, denn nachdem die Bundesregierung das Hochschulrahmengesetz im Jahre 2002 umfassend novellierte und das Bundesverfassungsgericht dem 2005 zustimmte, steht es nun auch staatlichen Universitäten frei, Studiengebühren in Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester zu erheben. Nun liegt es in der Hand der Länder, ob sie ihren Universitäten und Fachhochschulen dieses Recht auch tatsächlich einräumen. Obwohl die Einführung und Erhebung der Studiengebühren nach wie vor auf viel Kritik stoßen, nutzen zahlreiche Hochschulen diese Möglichkeit und verlangen bis zu 500 Euro Gebühren pro Semester. In einigen Bundesländern liegt die Obergrenze im Bereich der staatlichen Studiengebühren sogar noch höher, sofern es sich beispielsweise um das Zweitstudium oder einen aufbauenden Studiengang handelt.
Ziel der Studiengebühren ist es, die Qualität der Lehre deutlich zu verbessern, da so nun zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. Diese Gebühren sorgen aber auch dafür, dass sich insbesondere Studien-Interessierte aus einfachen Verhältnissen kein Studium mehr leisten können und daher auf eine akademische Ausbildung verzichten müssen. Es besteht zwar die Möglichkeit eines entsprechenden Studienkredites, doch dies wirkt derartig abschreckend, dass seit der Einführung der staatlichen Studiengebühren die Studentenzahlen deutlich zurückgegangen sind.